Eigenmietwert fällt – was jetzt wichtig ist

Die Schweiz schafft den Eigenmietwert ab. Bis zur Umsetzung (frühestens 2028) bleibt alles wie bisher – und genau diese Übergangszeit entscheidet über kluge Schritte. Für viele sinken künftig die Nutzungskosten des Wohneigentums; das erhöht die Zahlungsbereitschaft und kann Preise für gut unterhaltene Immobilien anziehen lassen. Gleichzeitig verlieren Unterhalts- und Renovationskosten ihre steuerliche Abzugsfähigkeit, was ältere Immobilien belastet.

Für sanierungsbedürftige oder in die Jahre gekommene Liegenschaften gilt: jetzt handeln. Geplante Erneuerungen noch vor Inkrafttreten umsetzen, solange Abzüge möglich sind. Das senkt die effektiven Renovationskosten und reduziert spätere Preisabschläge, weil Käufer nach der Reform höhere, nicht mehr abziehbare Sanierungskosten strenger einpreisen. Wer verkaufen will, fährt mit einem frisch renovierten Auftritt und sauberer Dokumentation erfahrungsgemäss besser – zeitlich ideal vor oder rund um den Systemwechsel.

Für neuwertige, gut unterhaltene Immobilien mit wenig Unterhalt spricht vieles fürs Abwarten: Wenn die Reform greift, dürfte die sinkende jährliche Belastung auf Käuferseite die Zahlungsbereitschaft erhöhen.

Käufer profitieren künftig von tieferen Nutzungskosten und – im Fall von Erstkäufern – zusätzlich von einem zeitlich befristeten Schuldzinsabzug. Wer ein sanierungsbedürftiges Haus ins Auge fasst, kann zwar beim Kaufpreis verhandeln, sollte die künftig nicht mehr abziehbaren Renovationskosten jedoch realistisch einplanen.

Als erfahrene Immobilienexperten ordnen wir Ihre persönliche Situation gerne ein – mit Marktbild, Timing-Szenarien und einer klaren Empfehlung für den Immobilienkauf respektive -verkauf.

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