Eigenmietwert vor dem Aus? Was Immobilienbesitzer jetzt wissen sollten

Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über eine wichtige Verfassungsänderung ab: Es geht um die Einführung kantonaler Objektsteuern auf Zweitwohnungen. Nur wenn diese Vorlage angenommen wird, kann auch der vom Parlament bereits beschlossene Systemwechsel in Kraft treten – nämlich die Abschaffung des Eigenmietwerts. Das wäre frühestens 2028 der Fall.

Die politische Debatte ist kontrovers. Befürworter wie der Hauseigentümerverband kritisieren das heutige Modell als veraltet: Eigentümer versteuern ein fiktives Einkommen, das sie nie erhalten. Gegner – darunter SP, Grüne und viele Kantone – warnen vor Steuerausfällen und befürchten fehlende Anreize für energetische Sanierungen.
Neu geplant: Alle Eigentümer erhalten während zehn Jahren einen pauschalen Schuldzinsabzug – z. B. CHF 10'000 für Verheiratete im ersten Jahr. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Steuerabzüge für Unterhalt und Renovationen. Nur energetische Sanierungen könnten kantonal weiterhin abziehbar bleiben – viele Kantone dürften dies tun, eine verbindliche Regelung gibt es dann jedoch nicht mehr.
Unser Tipp: Ob Sanierung oder Verkauf – lassen Sie Ihre Situation frühzeitig analysieren. Wir beraten Sie gerne – unabhängig vom Abstimmungsausgang.

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Donnerstag, 26.06.2025

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